Themenübersicht:
> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Dienstunfähigkeit?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten sollten Sie anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema
Unabhängig von der persönlichen Berufswahl sollte Ihr Berufsleben keine Glückssache sein!Nutzen Sie die vorhandenen Bedingungswerke mit echter und vollständiger Beamtenklausel!
Da in den einzelnen beruflichen Lebensphasen unterschiedliche, individuell gewachsene Versorgungsbedürfnisse entstehen, sollten Sie eine Absicherung für den Bereich Dienstunfähigkeit erhalten welche auf die individuellen Bedürfnisse im privaten und beruflichen Bereich abgestimmt ist. Private und berufliche Vorsorge sowie der Vermögensaufbau sollten optimal aufeinander abgestimmt sein und ineinander greifen. Diese Webseiten wurden für Sie eingerichtet, um in dem Bereich einer Dienstunfähigkeitsversicherung Informationen bereit zu stellen, da durchaus die Möglichkeit besteht eine Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit ohne jegliche Verweisung, mit echter und vollständiger Beamtenklausel sowie zusätzlicher Vorteilsregelung für Studenten zu erhalten.
Ebenfalls sind Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu beachten. Da Personen eine beamtenrechtliche Laufbahn einschlagen und damit ein gutes Bedingungswerk im Bereich einer Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen informieren wir über diesen Bereich und werden die möglichen Unterschiede im Bedingungswerk für Sie darstellen. Aufgrund sich verändernder Lebenswege ist somit bei einer Entscheidung für eine entsprechende Absicherung zu berücksichtigen, welche zuerst die geplanten Karrierewege mit einem guten Bedingungswerk sichert, aber trotzdem bereits jetzt zukunftsorientiert andere Möglichkeiten qualitativ ebenfalls mit absichert. Die Möglichkeit einer beruflichen Veränderung besteht immer und somit auch die Möglichkeit später eine beamtenrechliche Laufbahn wieder zu verlassen, auch welchen Gründen auch immer.
Zu den Berufen und Berufsgruppen welche hier angesprochen werden zählen insbesondere Beamte. Sie sollten aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser Zielgruppe, bei einem ernsthaften Interesse an einer guten Dienstunfähigkeitsabsicherung, eine entsprechende Anfrage direkt in unserer Agentur nicht scheuen sondern suchen. Es kann nur zu Ihrem Vorteil sein! Gute Informationen sind für Sie die Grundlage, um einen entsprechenden Partner am Gesamtmarkt zu finden und die sich daraus ergebenden Beratungsleistungen im Vermögensaufbau mit einer optimalen, qualitativ hochwertigen Absicherung im privaten und beruflichen Bereich abzustimmen.
Aus diesem Grund werden wir hier die einzelnen Beamtenbereiche kurz auflisten, um die Bandbreite dieser Zielgruppe zu verdeutlichen. Hierzu können insbesondere die folgenden Berufsgruppen zählen:
Beamter/Beamtin – Agrarstrukturverwaltung, Agrarbeamter, Agrarbeamtin, Beamter/Beamtin - Allg. Innere Verwaltung, Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbeamtin, Beamter/Beamtin – Archivdienst, Beamter/Beamtin - Auswärtiger Dienst, Botschaftsbeamter, Botschaftsbeamtin, Konsulatsbeamter, Konsulatsbeamtin, Beamter/Beamtin – Bahnwesen, Bahnbeamter, Bahnbeamtin, Bundesbahnbeamter, Beamter/Beamtin - bautechnischer Dienst, Beamter/Beamtin - Bundesvermögensverwaltung, Beamter/Beamtin - Bundesbank, Bundesbankbeamter, Bundesbankbeamtin, Beamter/Beamtin – Beratungs- und Fachschuldienst, Beamter/Beamtin – Bergverwaltung, Bergverwaltungsbeamter, Bergverwaltungsbeamtin, Beamter/Beamtin - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst, Beamter/Beamtin – Bund, Bundesbeamter, Bundesbeamtin, Beamter/Beamtin - Bundesagentur für Arbeit, Beamter/Beamtin - Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben, Beamter/Beamtin – Bundesagentur für Arbeit, Beamter/Beamtin Bundesnachrichtendienst, Bundesnachrichtendienstbeamter, Bundesnachrichtendienstbeamtin, Beamter/Beamtin – Deutsches Patentamt – Patentamtsbeamter, Patentamtsbeamtin, Beamter/Beamtin – Eisenbahn Unfallkasse, Eisenbahnbeamter, Eisenbahnbeamtin, Beamter/Beamtin - Evangelische Kirche, Kirchenbeamter, Kirchenbeamtin, Beamter/Beamtin - Fernmeldeaufklärung und elektronische Aufklärung, Beamter/Beamtin - Fernmeldedienst, Beamter/Beamtin - Feuerwehr, Feuerwehrbeamter, Feuerwehrbeamtin, Beamter/Beamtin - Flurbereinigung, Beamter/Beamtin - Forstdienst, Forstbeamter, Forstbeamtin, Beamter/Beamtin - bautechnischer Dienst, Beamter/Beamtin – Gesundheitsdienst, Beamter/Beamtin – Gewerbeaufsicht, Beamter/Beamtin - Hochbau, Beamter/Beamtin - Internationale Organisationen, Beamter/Beamtin – Justizverwaltung, Justizverwaltungsbeamter, Justizverwaltungsbeamtin, Beamter/Beamtin – Justizvollzugsdienst, Justizvollzugsbeamter, Justizvollzugsbeamtin, Beamter/Beamtin – Kommunalverwaltung, Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbeamtin, Beamter/Beamtin – Kriminaldienst, Kriminalbeamter, Kriminalbeamtin, Beamter/Beamtin – Länder, Landesbeamter, Landesbeamtin, Beamter/Beamtin – Lagerverwaltung Bundeswehr, Bundeswehrbeamter, Bundeswehrbeamtin, Beamter/Beamtin – Polizeivollzugsdienst, Polizeibeamter, Polizeibeamtin, Beamter/Beamtin – Sozialversicherung, Beamter/Beamtin – Sozialverwaltung, Beamter/Beamtin – Steuerverwaltung, Finanzbeamter, Finanzbeamtin, Beamter/Beamtin Telecom - Telecombeamter - Beamter/Beamtin – Umweltverwaltung, Beamter/Beamtin – Verfassungsschutz, Beamter/Beamtin – Vermessungswesen, Beamter/Beamtin – Versorgungsverwaltung, Beamter/Beamtin - Wasser-, Schifffahrtsverwaltung, Beamter/Beamtin – Wehrverwaltung, Beamter/Beamtin – Wetterdienst, Beamter/Beamtin - wissenschaftliche Bibliotheken, Beamter/Beamtin Zolldienst, Zollbeamter, Zollbeamtin, Beamter/Beamtin – einfacher Dienst – einfacher technischer Dienst – gehobener Dienst – gehobener technischer Dienst – höherer Dienst – höherer technischer Dienst – mittlerer Dienst – mittlerer technischer Dienst, Versorgung EU-Beamte, Diplom-Verwaltungswirt, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Rechtspfleger, Bachelor of Public Administration.
Die Bereiche der Richter und Richterinnen haben ebenfalls einen bezug zur danv (Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung), welche als Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG bereits einen historisch bedingten bezug zu dieser Zielgruppe hat und somit traditionell für den Bereich einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte, dauerhafte und vollständige Beamtenklausel in Anlehnung an das Beamtenrecht zur Verfügung stellen kann.
Für den Bereich der Richter ist von vornherein erst einmal der rechtliche Status zu klären. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtsstellung sind Richter lt. Definition zwar versorgungsrechtlich "beamtenähnlich", aber statusrechtlich keine Beamten. Gem. BGH läßt das Wort Beamter keine erweiternde Deutung dahin zu, daß auch nichtbeamtete Staatsdiener wie Richter darunter fallen würden. Aus diesem Grund ist es ratsam von Versicherern, welche im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung genutzt werden sollen, eine schriftliche Bestätigung anzufordern, dass Richter im Rahmen des vorgesehenen Vertrages einer Dienstunfähigkeitsversicherung Beamten gleichgestellt werden. Ebenso ist zu beachten, daß Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht gleich Dienstunfähigkeitsversicherungen mit Beamtenklausel sind. Aufgrund von Vereinbarungen mit dem Deutschen Richterbund (DRB) kann die in den Vertragswerken der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) enthaltene klassische Beamtenklausel auch von Richtern genutzt werden.
Auch hier ist die Zielgruppe in die unterschiedlichsten Bereiche aufgegliedert. Hierzu gehören z.B.:
Richter, Berufsrichter, ehrenamtliche Richter, Richter am Amtsgericht, Richter am Arbeitsgericht, Richter am Landgericht, Richter am Sozialgericht, Richter am Verwaltungsgericht, Direktor Arbeitsgericht, Direktor Sozialgericht, Direktor Amtsgericht, Richter am Finanzgericht, Vorsitzender Richter am Landgericht, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Richter am Oberlandesgericht, Richter am Oberverwaltungsgericht, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht, Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, Präsident des Amtsgerichts, Präsident des Landsgerichts, Präsident des Verwaltungsgerichts, Präsident des Oberlandesgerichts, Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Präsident des Landesarbeitsgerichts, Präsident des Landessozialgerichts, Präsident des Finanzgerichts, Richter am Bundesarbeitsgericht, Richter am Bundessozialgericht, Richter am Bundesfinanzhof, Richter am Bundesgerichtshof, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgeicht, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Präsident des Bundessozialgerichts, Präsident des Bundesfinanzhofs, Präsident des Bundesgerichtshofs, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Vizepräsident, Einzelrichter u.a.
Selbstverständlich können insbesondere Studenten der Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften im Abschlusssemester gem. der entsprechenden Höchstgrenzen ebenfalls diesen einmaligen Schutz im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten und die zusätzliche Vorteilsregelung für Studenten nutzen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der danv ist somit auf die Probleme von Beamten ausgerichtet und sichert den entsprechend notwendigen Bedarf ab.
Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Beamten abgestimmt sind und die notwendige Absicherung z.B. durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Dienstunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.
Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls Qualitätsprodukte im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.



Die gesetzlichen Regelungen betreffen ebenfalls Dienstunfähigkeitsversicherungen!
Nun zu dem Begriff einer Dienstunfähigkeitsversicherung und den damit verbundenen Aspekten einer Beamtenklausel. Selbstverständlich trifft es hier zu, dass sich die staatlichen Versorgungsinstitutionen, zumindest am Beginn einer Beamtenlaufbahn, aus der Invaliditätsvorsorge weitgehend zurückgezogen haben und somit die private Invaliditätsvorsorge eine erhebliche und maßgebliche Bedeutung erlangt hat. Insbesondere Beamte auf Widerruf und Probe haben in den ersten 5 Dienstjahren nicht nur keinen Anspruch auf Ruhegehalt sondern es ergibt sich nach diesem Zeitrahmen für einige Jahre auch erst ein Mindestanspruch von 35 %. Bei Berufsunfähigkeit wird die Versorgung seit 01. Juli 1997 nur noch aus der tatsächlich erreichten Stufe des Grundgehaltes berechnet, während zuvor in der Regel die Endstufe zugrunde gelegt wurde, nämlich die Stufe, die der Beamte fiktiv hätte erreichen können. Nur noch bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls wurde die Berechnungsgrundlage nicht geändert. Darüber hinaus vermindert sich das Ruhegehalt seit 2001 um 3,6 % für jedes Jahr, um das der Beamte vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird; die Minderung des Ruhegehaltes wurde auf 10,8 % begrenzt.
Massgeblich im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist aber, das die BU erst ab 50 % Berufsunfähigkeit leistet während eine echte Dienstunfähigkeitsabsicherung sich an das Beamtenrecht anlehnt und somit bereits wesentlich früher leistet. Eine vollständige Beamtenklausel sichert darüber hinaus bereits die Beamten in der Ausbildungs bzw. Referendariatsphase. Eine dauerhafte Beamtenklausel befristet darüber hinaus auch nicht das Bedingungswerk zeitlich und setzt die eigentlich guten Bedingungen dann wieder in den Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, bei welcher die Beamten dann plötzlich Gesundheitsfragen zu klären hätten und die massgebliche Mindestgröße eben 50 % ist.
Das Beamtenrecht setzt an die Stelle des Begriffs einer Berufsunfähigkeit den Begriff der Dienstunfähigkeit (§ 42 (1) BBG): „Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.“
Die Dienstunfähigkeit wird durch den Dienstherrn bestimmt. Es steht in seinem Ermessen, einen Beamten in den Ruhestand zu versetzen, wenn dessen körperliche oder geistige Kräfte nachlassen – auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt. Die Versetzung in den Ruhestand wird Beamten auf Lebenszeit zuteil, da die Beamten auf Widerruf und die Beamten auf Probe im Fall einer Dienstunfähigkeit entlassen werden und in der BfA eine Nachversicherung erfolgt. Sie haben gegebenenfalls auch keinen Anspruch auf finanziellen Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft. Dies gilt auch für Referendare.
Der Rückzug der staatlichen Versorgungsinstitutionen aus der Invaliditätsvorsorge betrifft somit natürlich ebenfalls den Bereich der Beamten. Selbstverständlich wird von fast jedem Versicherer unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der großen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) werden gerade auch für diesen Bereich von den renommierten Ratingagenturen Bewertungen der BUV-Produkte vorgenommen. Leider berücksichtigen diese Ratings weniger das Konsumenteninteresse von Beamten, da diese bislang als gut versorgt galten.
Lassen Sie sich durch diese Ratings nicht auf die falschen Fährten bringen, da sämtliche BU-Ratings z.Zt. für Nichtbeamte gemacht wurden.
Die dort aufgeführten Kriterien können nur hilfreich sein, wenn es um die Empfehlung einer Versicherung für Nichtbeamte geht oder Ihnen bei der Verweisungsproblematik helfen.
1. Die Beamtenklausel Beamte benötigen eine eigene Definition der Berufsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit, da in der Regel das Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beamte - eine Indikation des begutachtenden Privatarztes von mindestens 50 % darlegt, die Entlassung eines Beamten wegen Berufsunfähigkeit erfolgt jedoch nach den Kriterien des Dienstherrn. Hier gilt die 50 % Grenze nicht!
Wird ein Beamter somit wegen Berufsunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen steht er vor dem Problem, dass er zusätzlich noch den Nachweis einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % erbringen muß. Gelingt ihm dies nicht greift der vertragliche Schutz aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Beamte - nicht.
Hierfür gibt es bei einigen wenigen Versicherern die sogenannte echte und vollständige Beamtenklausel welche als vorteilhafte Definition
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
den genannten Text beinhaltet. Da sich der Versicherer kein med. Nachprüfungsrecht vorbehält ist sie echt und da auch Richter auf Probe eingeschlossen sind auch vollständig.
Der Versicherer schließt sich somit vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nicht erforderlich
Die bekannte unechte Beamtenklausel mit dem Vermerk
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung aus medizinischen Gründen in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
lässt dem Versicherer einen Vorbehalt bei der medizinischen Nachprüfung. Er schließt sich somit nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an.
In der Regel wird unter drei verschiedenen Formen der Berufsunfähigkeitsklausel unterschieden.
Typ 1 mit der vorteilhaftesten Formulierung
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten vollen Schutz.
Typ 2 gültig nur für Lebenszeitbeamte
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Hier fehlt „die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit“, so dass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbaren Nutzen haben.
Typ 3 als die unechte Berufsunfähigkeitsklausel
„(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(2) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.“
Hier gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer. Bei Beamten, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind – weil sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten – besteht demnach keine ausreichende Absicherung.
Vor diesem Hintergrund sollten Beamte ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit echter und volständiger Berufsunfähigkeitsklausel abschließen und somit nach Möglichkeit immer Wert auf die vorteilhafteste Formulierung legen. Da viele Versicherungsgesellschaften ihre Dienstunfähigkeitsklauseln um zahlreiche weitere Einschränkungen erweitert haben muss ebenfalls auf weitere Verweisungsmöglichkeiten geachtet werden.
2. Die Verweisung Wenn der Versicherer sich die Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnte offen hält nützt die beste DU-Klausel nichts. Versicherer mit gutem Bedingungswerk verweisen über die sog. abstrakte Verweisung dann nicht, wenn der Versicherte diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausübt. Über die konkrete Nichtverweisung aber selbst dann nicht wenn die Verweistätigkeit ausgeübt wird.
Diese vorteilhafteste Regelung wird z. Zt. in Verbindung mit der echten und vollständigen Beamtenklausel nur noch von der DANV angeboten.
Oberste Priorität sollte der frühzeitige Abschlusse einer existentiell ausreichend hohen Berufsunfähigkeitsversicherung sein, bevor gesundheitliche Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen oder den Abschluss sogar gänzlich verhindern.


Nun sollte man als angehender Beamter, trotz der Möglichkeit solch ein Spitzenprodukt abschließen zu können, den Bereich einer Berufsunfähigkeitsversicheurng nicht ganz aus den Augen verlieren. Sie benötigen als Beamter eine echte und dauerhafte Beamtenklausel sowie als optimale Ergänzung ebenfalls ein, für eine reine Berufsunfähigkeit geltendes, gutes Bedingungswerk. Es besteht ja auch die Möglichkeit eines späteren Berufswechsels ohne bereits eingetretene Berufsunfähigkeit, aus welchen Gründen auch immer. Damit hätten vorhandene Verweisungsklauseln innerhalb des Bedingungswerkes eine massgebliche Rolle bei der qualitativen Bewertung dieser Absicherung. Somit sollten Sie an erster Stelle innerhalb eines Bedingungswerkes nach einer echten und dauerhaften Beamtenklausel schauen und darüber hinaus die Versicherungsbedingungen für den allgemeinen Berufsbereich nicht vernachlässigen. Priorität haben kann aber nur die Beamtenklausel!
Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.
Dabei bedeuten:
- Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
- Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.
Daraus ergibt sich die Erkenntnis:
Private Dienstunfähigkeitsvorsorge ist unverzichtbar angesichts der vorausliegenden langen aktiven Berufsjahre. Je nach Höhe der zu erwartenden Pensionszahlungen kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufs- oder Dienstunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden. Im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit wird neben einer etwaig vereinbarten Rentenzahlung auch die Beitragsbefreiung für die Gesamtversicherung geleistet. Hinter der Beitragsbefreiung verbirgt sich somit, je nach Zeitpunkt der gesundheitlichen Probleme, eine gewichtige Vermögensbildung zu Gunsten des Versicherten.
Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren ist der Agenturservice-Jupe mit dem Risiko Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.
Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung ist sicher notwendig.



Welche Vertragsklauseln innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicher neben der Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Wer Invalide wird, kann auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kaum zählen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, den Lebensstandard zu sichern. Aus diesem Grund liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung jeder einzelnen Person. Zwar sehen die Satzungen der Versorgungswerke, soweit vorhanden, eine Berufsunfähigkeitsrente vor, jedoch erfolgt eine Zahlung in der Regel nur bei einer Berufsunfähigkeit von 100 % und der Bedingung seine berufliche Tätigkeit einzustellen. Eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit genügt somit nicht. Dies kann zu existenzbedrohenden Situationen führen.
Nur eine private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor existenzieller Not. Das gilt insbesondere für Berufsanfänger, die noch keine 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und damit in der Regel noch nicht einmal die Wartezeit für eine Erwerbminderungsrente erfüllen. Da sich somit offensichtlich die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz getrennt haben liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.
Wir sind Ihr kompetenter Partner und werden Sie über eine systematische Analyse mit den vorhandenen speziellen Produkten zur gleichzeitigen Absicherung der Arbeitskraft vertraut machen und die Qualität dieses Bedingungswerkes im Bereich der Berufsunfähigkeit informieren. Die Qualität des Bedingungswerkes sollte die Grundlage für eine zu treffende Entscheidung darstellen.
Selbstverständlich wird von fast jedem Versicherer unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der großen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) werden gerade auch für diesen Bereich von den renommierten Ratingagenturen Bewertungen der BUV-Produkte vorgenommen.
Die Zahl der Versicherer, die auf eine Verweisung verzichten hat sich beträchtlich erhöht und eine Vielzahl von Anbietern hat in diesem Bereich aufgrund ihres Verzichtes auf die abstrakte Verweisung von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ erhalten.
Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet wohl außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.
1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.
Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.
Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.
Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für ihre Zielgruppen an den Hochschulen. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.
2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da z.B. die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich die studierende aus den Zielgruppen in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.
Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.
Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.
Bei der DANV finden Sie eben auch – oder unter bestimmten Voraussetzungen – ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.



Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!
Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz. Die Absicherung der Beamten mit qualitativ hochwertigen Dienstunfähigkeitsversicherungen ergibt sich schon allein aus dem historischen Bezug zu juristischen Berufen im öffentlichen Dienst wie z.B. Richtern und Staatsanwälten.
Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies kann bei der Zuordnung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie zutreffend sein.
Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.
Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.
Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.
Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.
Darüber hinaus steht für Personen welche nicht direkt in die Zielgruppen der DANV oder den erweiterten bzw. gleichgestellten Personenkreisen angehören als Spitzenprodukt eine stets mit Spitzenbewertungen ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Verfügung, welche bei Berufsunfähigkeit ab 50 % oder Dienstunfähigkeit, unabhängig davon ob Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder nicht, Leistungen erbringt. Hierbei hat diese Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Wartezeit, beinhaltet eine rückwirkende Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort erkennbar war oder nicht sofort angezeigt wird, den Verzicht auf die Beitragsanpassung, den Verzicht - der Vereinbarung einer BUZ-Beitragsbefreiung zu einer Rentenversicherung bis zum Eintrittsalter von 48 - auf eine Gesundheitsprüfung, sowie den Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit spezieller Vorsorge für Studenten versehen und ist ohne die Verweisung auf eine andere Tätigkeit anzusehen, die Ihrer Ausbildung und bisherigen Lebensstellung nicht entspricht. Selbstverständlich bietet auch diese Absicherung weltweiten Versicherungsschutz und beinhaltet ebenfalls die echte und vollständige Beamtenklausel.
Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renomierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.


Nutzen Sie unseren Onlineservice und Sie erhalten in kürzester Zeit die gewünschte Kontaktaufnahme.
Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de
PDF-Downloads:
Problemlösungen inzwischen nicht nur für Anwälte und Notare
Für jede Zielgruppe die passende Lösung
Detailinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder sechste Berufstätige wird erwerbs- oder berufsunfähig
Fragebogen für Beamte Laufbahndaten

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